Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. In Deutschland besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Alternative Bestattungsformen, außer der Baumbestattung, können daher nur über das Ausland realisiert werden. 


Bestattungsarten

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger werden so bestattet. Die verstorbene Person wird in einem Sarg in eine Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben.

Die Feuerbestattung

Diese Bestattungsart wird überwiegend in unserer Region gewählt. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt.

 

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen oder der Angehörigen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung und die Einäscherungsnummer. Die Aschekapsel wird in aller Regel in eine Schmuckurne gegeben und mit dieser in der Erde beigesetzt.

Die Seebestattung

Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird. Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne (spezielle Seeurne) gefüllt. Mit oder ohne Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) in der Regel über „rauem Grund“ (Gebiete, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird) nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Diese Beisetzung wird vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer durchgeführt.

Alternative Bestattungsformen

 

 

 

Alternative Bestattungsformen werden heute immer häufiger nachgefragt. Dazu gehört die Beisetzung im Wurzelbereich eines Baumes, Bergbach-, Almwiesen-, Fels-, Luft- und Diamantbestattungen. Wir beraten Sie gern!


Die Grabarten

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

 

 

• Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

• Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

Eine weitere Variante ist das einheitlich gestaltete Reihengrab mit Pflege durch die Friedhofsverwaltung inklusive Grabstein/-platte mit Namensinschrift. Die Kosten werden im Voraus für die gesamte Ruhezeit bezahlt. 

• Gemeinschaftsgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Das ist eine anonyme Rasengrabstelle. In Zwickau wird bei der Urnenbestattung eine Grabplatte mit der Jahreszahl und dem Quartal, in der die Beisetzung erfolgte, am Weg eingebracht. Die Pflege wird durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt.

Es gibt auch weitere Varianten mit Namensnennung, z.B. die Urnengemeinschaftsgrabanlage "An der Mauer" in Zwickau.