Vorsorge

Die Sterbegeldversicherung

Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je.

Eine Alternative zum Treuhandvertrag ist eine Sterbegeldversicherung. Diese leistet bei Sterbfall lt. dem jeweiligen Vertrag.

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen unterschiedliche Versicherungsberater, die Sie umfassend zu diesem Thema beraten.