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Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je.
Eine Alternative zum Treuhandvertrag ist eine Sterbegeldversicherung. Diese leistet bei Sterbfall lt. dem jeweiligen Vertrag.
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen unterschiedliche Versicherungsberater, die Sie umfassend zu diesem Thema beraten.
Im Trauerfall entstehen einige notwendige
und leider auch häufig bürokratisch
mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen.
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