Vorsorge

Die Sterbegeldversicherung

Seit 2004 ist das Sterbegeld nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Daher ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten heute wichtiger denn je.

Eine Alternative zum Treuhandvertrag ist eine Sterbegeldversicherung. Diese leistet bei Sterbfall lt. dem jeweiligen Vertrag.

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen unterschiedliche Versicherungsberater, die Sie umfassend zu diesem Thema beraten.