Hauptstr. 78 - 08115 Lichtentanne | 0375 / 24 12 29 | Schreiben Sie uns
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.
Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls dem zuständigen Standesamt vorzulegen:
Die Beurkundung im Standesamt übernehmen wir selbstverständlich gern für Sie.
Des Weiteren werden benötigt:
Im Trauerfall entstehen einige notwendige
und leider auch häufig bürokratisch
mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen.